Reise- und Eventbedingungen

1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen von Retterherzen einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Verbindlichkeit der Anmeldung, Betriebspflicht
2.1 Rechtliche Bindungen
Die Teilnahme des Besuchers/Teilnehmers zur jeweiligen Veranstaltung wird mit der Anmeldung verbindlich vereinbart. Bei Stornierung der Teilnahme gelten die Stornofristen dieser AGB. Eine Nichtberücksichtigung von Sonderwünschen oder Besonderheiten begründen kein Widerspruchsrecht.
2.2 Betriebspflicht
Teilnehmer wie z.B. gebuchte Redner haben eine Betriebspflicht dahingehend, ihre vertraglich geregelten Termine einzuhalten, diese rechtzeitig anzutreten (mindestens 30-60 Minuten vor Terminbeginn) und bei Krankheit Retterherzen und dem entsprechenden Ansprechpartner rechtzeitig Bescheid zu geben.
Aussteller, für eine von Retterherzen veranstaltete Messe oder Veranstaltung haben ebenfalls eine Betriebspflicht dahingehend, dass ihr Stand während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß aufgebaut, mit Ausstellungsgütern bestückt sein und von Fachpersonal betrieben werden muss. Vor Ende der Veranstaltung darf somit auch nicht mit dem Abtransport von Ausstellungsgütern und/oder dem Abbau des Standes begonnen werden.
3. Rücktritt vom Vertrag
3.1 Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Veranstaltung, sowie eine vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Veranstaltungspreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder über das dazugehörige Anmeldeportal dem Besucher/Teilnehmer die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern Retterherzen ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigten Ereignisses trifft, ist Retterherzen diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

3.2 Anspruch auf Ersatzleistung
Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu.
3.3 Rücktritt mit Stornogebühr
Im Falle einer Komplettstornierung der Veranstaltung durch den Besucher/Teilnehmer steht die Stornogebühr in einem prozentuellem Verhältnis zum Veranstaltungspreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Der Besucher/Teilnehmer ist in allen nicht unter Abs. 3.1 genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
Es ergeben sich folgende Stornosätze:
bis 30.04.2019 30%
bis 30.06.2019 60%
ab 30.06.2019 70%

4. Einwilligung – Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen
Retterherzen bzw. Retterherzens Auftragnehmer fertigen bei den Veranstaltungen Bild-Aufnahmen (Fotografien) und Bild-Ton-Aufnahmen (Filme) an.
4.1 Dem Besucher/Teilnehmer ist bewusst, dass er bei der der Veranstaltung möglicherweise ebenfalls fotografiert bzw. gefilmt wird und ist damit einverstanden,
4.1.1 dass bei der von ihm besuchten Veranstaltung auch von ihm Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen angefertigt werden (sämtliche bei diesen Gelegenheiten erstellte Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen, die den Besucher/Teilnehmer zeigen, die „Aufnahmen“);
4.1.2 dass die Aufnahmen bearbeitet werden (also etwa, dass sie mit anderen Werken (z.B. Grafiken, Texten, Filmen (etwa über andere Veranstaltungen von Retterherzen)) etc. kombiniert werden, dass aus den Aufnahmen Standbilder bzw. audiovisuelle Produktionen erstellt werden und dass diese ebenfalls bearbeitet (geschnitten, untertitelt, vertont etc) werden und/oder nur Ausschnitte davon genutzt werden) („Bearbeitungen“); und 4.1.3 dass die Aufnahmen und/oder etwaige Bearbeitungen auf Retterherzens Webseiten und/oder Retterherzens Social-Media-Seiten (etwa auf der Facebook und Instagram und YouTube-Seite) genutzt werden,
um einen Rückblick auf die Veranstaltung zu ermöglichen und
um mit den Aufnahmen/Bearbeitungen für zukünftige Veranstaltungen zu werben.
Die Aufnahmen/Bearbeitungen können nur zu den in Ziff. 4.1.3 Satz 1 beschriebenen Zwecken genutzt werden. Sonstige Einschränkungen (etwa in inhaltlicher, zeitlicher oder räumlicher Hinsicht) bestehen nicht. Die Einwilligung kann nicht widerrufen werden.
4.2 Der Besucher/Teilnehmer ist damit einverstanden, dass Retterherzen Dritten diese Rechte zur Ermöglichung der oben beschriebenen Nutzung einräumt.
4.3 Über Art und Umfang der Nutzung der Aufnahmen entscheidet allein Retterherzen. Retterherzen ist nicht verpflichtet, die Aufnahmen zu nutzen.
4.4 Der Besucher/Teilnehmer erhält von Retterherzen keine Vergütung für die Ermöglichung der Aufnahmen, die Zustimmung zur Nutzung und/oder die Nutzung der Aufnahmen bzw. Bearbeitungen.
4.5 Sofern im Hintergrund der Aufnahmen auch Beiträge des Besuchers/Teilnehmers zu sehen sein sollten, die urheberrechtlich, leistungsschutzrechtlich und/oder markenrechtlich geschützt sein sollten (etwa Präsentationsunterlagen), räumt der Besucher/Teilnehmer auch die einfachen Nutzungsrechte an den Beiträgen zur Ermöglichung der oben beschriebenen Nutzung ein. Eine Vergütung hierfür wird ebenfalls nicht geschuldet.
5. Haftungsauschluss
Retterherzen weist darauf hin, dass die von Retterherzen durchgeführten Veranstaltungen jeglicher Art eigenverantwortlich besucht und angetreten werden. Retterherzen ist für jegliche Kosten oder Ausgaben des Besuchers/Teilnehmers in Verbindung oder im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an den Aktionen weder verantwortlich noch haftbar.
Retterherzen behält sich das Recht vor, einzelne Aktionen zu beenden, zu ändern oder zu verschieben, sollte sich herausstellen, dass diese aus irgendwelchen Gründen nicht in der geplanten Art und Weise durchführbar sind, beispielsweise weil ein gebuchter Redner kurzfristig ausfällt und nicht verfügbar ist oder sich herausstellt, dass einzelne Aktionen aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden können. Der Veranstalter schließt für diesen Fall jegliche Haftung oder etwaige Ansprüche auf Schadensersatz aus.
Retterherzen übernimmt für die Zeit vor, während und nach dem Event und den vor Ort geplanten Aktionen keinerlei Haftung oder Verantwortung.
Retterherzen haftet lediglich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für höhere Gewalt oder das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten von Dritten ist Retterherzen nicht verantwortlich, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt.
6. Rechtswahlklausel
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen, aus für die betreffende Veranstaltung gültigen besonderen Teilnahmebedingungen und aus sonstigen vertraglichen Bedingungen und Regelungen zwischen den Parteien oder im Zusammenhang mit ihrem Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Fälligkeit
Alle Rechnungsbeträge sind zu 100% innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
8.2. Zahlungsverzug
Ab der Fälligkeit werden Verzugszinsen berechnet, die für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz betragen. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder anderer Teile der vertraglichen Regelungen zwischen dem Besucher/Teilnehmer und Retterherzen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.